Gesundheitsuntersuchung (Gesetzliche Krankenkassen):
Allgemeine Vorsorgeuntersuchung bei Gesunden ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre und einmalig zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr (Befragung zu Beschwerden und Risiken, körperliche Untersuchung, Bestimmung von Blutzucker und Cholesterin, Urintest, Blutdruckmesseung, Impfaufklärung)
Zusätzliche, medizinisch sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen*:
* Diese Untersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht als Vorsorgeleistungen anerkannt, die Kosten hierfür richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).